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Nummer 1874.1
Gültigkeitszeitraum 01.07.1874 - 15.10.1903
Postfrisch 750 CHF
Postfrisch ohne Gummi/mit Falz 300 CHF
ungestempelt mit Falz 120 CHF
Gestempelt 0 CHF
Beleg 150 CHF









 

 01. Juli 1874

Gebührenmarken für Dienstbriefe der Eisenbahnverwaltungen

 

Nach Ausgabe der Gebührenzettel am 1. Juli 1874 waren die dienstlichen Sendungen aller Eisenbahngesellschaften mit diesen zu bekleben.

Der annehmende Postbeamte hatte den Portobetrag (10 bzw.20) auf der Postsendung zu notieren und gleichzeitig in ein bei der Postanstalt geführtes sogenanntes „Entschädigungskonto“ einzutragen, welches quartalsweise und abschließend zum Jahresende mit der jeweiligen Eisenbahngesellschaft abgerechnet wurde.

 

 

 

 

 

Auf einen Blick
Früheste Verwendung 01. Juli 1874
Druck Buchdruck
Farbe hellgelb/schwarz
Wasserzeichen nein
Zähnung Scherenschnitt
Schalterbogen

ja

Reihenwertzahlen nein
Randschutz nein
Hausauftragsnummer (HAN) nein
Auflage unbekannt
   

 

Preise gelten nur mit  BPP Prüfung

** =

500,00

* =

200,00

O =

nicht zulässig

Brief EF =

 110,00

Brief  MeF =

nicht zulässig

Brief MiF =

nicht zulässig

 

 

 

 

 

 

 

Die Gebührenzettel durfen nicht abgestempelt werden.

 

Gestempelte Stücke, die entgegen den Vorschriften abgestempelt wurden, sind sehr selten.

Preis: ab 200,00 Euro

 

Für weiterführenden Informationen ist der Infla Band Nr 55 von

Gotwin Zenker zu empfehlen

http://www.infla-berlin.de

 

 

 

 





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