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Zähldienstmarken




 

 

Im Gegensatz zu den Reichsbehörden genossen die Länder keine Portofreiheit.

Um zu kontrollieren, was die preußischen bzw. badischen Landesbehörden jährlich an Portogebühren zu zahlen gehabt hätten, waren alle preußischen Behörden im Jahre 1903; die badischen Behörden im Jahre 1905 verpflichtet, ihre Einzelsendungen mit Zählmarken zu versehen.

Zusätzlich mußten alle portofreien Sendungen mit dem jeweiligen Dienstsiegel bzw. Siegelmarke versehen sein.

Die Maßnahme diente dazu, die zu zahlende Pauschalgebühr der Landesbehörden an die Reichspost zu ermitten.

 

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Belege/Marken und Stempelabbildungen in der philadb:

Einen Teil dieser Abbildungen  (hier Dienstmarken) wurden mir von verschiedenen Sammler freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

 


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