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Dienstmarken der Inflation




 

 Ab 1. April 1920 mußten die Landesbehörden, ab 1. Juli 1920 auch die Reichsbehörden ihre gesamte Post mit neu geschaffenen Dienstmarken versehen.

 

Für die Dienstmarken ab 1920 gelten die gleichen Aussagen wie im Vorwort zu den Inflationsmarken.

http://www.philadb.com/?site=list&catid=1&catuid=484&id=7&mode=vorwort


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